Das Handels- und Gesellschaftsrecht dient zum einen der fachlichen Unterstützung des Notariats. Zum anderen umfasst dieser Bereich die Beratung zu Fragen der Unternehmensgründung einschließlich der Wahl der Rechtsform und der Registeranmeldung bis hin zur Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern und anderen Organen wie Geschäftsführern bzw. Vorständen.
Wir beraten und vertreten national und international im Bereich des Wirtschaftsrechts, beispielsweise bei