Rechts des unlauteren Wettbewerbs

Das Wettbewerbsrecht (auch als Lauterkeitsrecht und Werberecht bezeichnet) schützt Wettbewerber (Unternehmen) und Verbraucher vor "exzessivem" Wettbewerb, das heißt vor dem sogenannten unlauteren Wettbewerb. Im weiteren Sinne gehört auch das Kartellrecht zum Wettbewerbsrecht.

 

In Deutschland ist das Wettbewerbsrecht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und in zahlreichen Nebengesetzen geregelt. Die vielen offenen Regelungen (Generalsklauseln) geben dem Richterrecht (englisch "case law") viel Raum. So ermöglicht es der Gesetzgeber den Unternehmen und Gerichten, auf immer wieder neue, aggressive, unfaire Geschäftspraktiken reagieren zu können. 

 

Unser Tätigkeitsfeld umfasst das gesamte Wettbewerbsrecht im Sinne des Lauterkeitsrechts im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, beispielsweise

  • Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen, Klagen (Wettbewerbsverletzungen im Internet, z. B. durch irreführende Werbung,  unlautere Geschäftspraktiken, Behinderung, Verunglimpfung von Mitbewerbern, fehlerhafte Angaben AGB, Impressum, Verstoß gegen BuchPrG, PAngVO, BGB-Info-V)
  • Gestaltung von Onlineshops (Website-Audit, Impressum, AGB, Widerrufsrecht, sämtliche im Fernabsatz erforderlichen Angaben und Belehrungen)
  • Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen 
  • Schutz vor Nachahmung, Verwertung von Vorlagen
  • Buchpreisbindungsrecht

 

 

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