Das Film- und Fernsehrecht umfasst den gesamten Bereich von Rechtsfragen, die sich mit allen Vorgängen von der Schaffung bis hin zur Verwertung von Filmen und TV-Sendungen beschäftigen. Den
rechtlichen Kern bildet hierbei das Urheberrecht. Es werden nicht nur Filmwerke vom Filmrecht umfasst, sondern auch Künstlernamen, Filmtitel oder Titel von Veranstaltungen und Fernsehserien, ferner
Bildtonaufnahmen im Internet.
Das Tätigkeitsfeld umfasst das gesamte Film- und Fernsehrecht im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, beispielsweise
- außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung bei Urheber- und Leistungsschutzrechtsverletzungen, z. B. durch illegales Streaming, Downloads
- Film- und TV-Vertragsrecht national/international (Kontrolle, Aushandeln und Gestalten von z. B. Darsteller-, Schauspieler-, Produktions-, Vertriebs-, Regie-, Kameramann/-frau-, Verfilmungs- und
Drehbuchverträgen)
- Titelschutz
- Rechteklärung, speziell Musik im Film
- GEMA, GVL, KSK, VFF, GWFF, etc.
- Überprüfung von Drehbüchern oder Filmen auf Rechtsverletzungen
Unsere Mandanten sind sowohl private und gewerbliche Nutzer von Filmen als auch alle beruflich in der Film- und Fernsehbranche Tätigen, beispielsweise
- Darsteller, Schauspieler, Produzenten, Moderatoren
- Drehbuchautoren, Regisseure
- Filmproduzenten und- Vertriebe
- Sender
- Filmplattformen im Internet
- Videoclipproduzenten
- Manager, Künstleragenturen
- Konzertveranstalter
- Personen, die Gegenstand von Filmen oder TV-Sendungen werden