Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht dient zum einen der fachlichen Unterstützung des Notariats. Zum anderen umfasst dieser Bereich die Beratung zu Fragen der Unternehmensgründung einschließlich der Wahl der Rechtsform und der Registeranmeldung bis hin zur Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern und anderen Organen wie Geschäftsführern bzw. Vorständen.

 

Wir beraten und vertreten national und international im Bereich des Wirtschaftsrechts, beispielsweise bei

 

 

  • Kontrolle, Aushandeln und Gestalten von Verträgen, z. B. Franchising-, Vertriebs-, Leasingverträgen
  • Rechtsformwahl, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen 
  • Verträge im Bereich Forschung und Entwicklung
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