Markenrecht

Marken dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden, sie gelten also als Herkunftskennzeichen.

 

Der Markenschutz ist Teil des Kennzeichenrechts, zu dem auch das Recht der Namen, Firmen, Unternehmenskennzeichen, Werktitel und Domains gehört.

 

Unsere anwaltlichen Tätigkeiten umfassen den gesamten Bereich des Markenrechts und des Kennzeichenrechts:

  • Marke
  • Werktitel
  • Unternehmenskennzeichen
  • Firmen
  • Geschäftsabzeichen
  • Geschäftsbezeichnungen
  • Domains
  • Namen

 

Wir beraten und vertreten beim Erwerb von Markenschutz, bei Markenverletzungen, bei Kauf oder Verkauf von Marken, bei der Lizenzierung von Marken und allen anderen Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit Marken und Kennzeichen:

 

  • Markenanmeldung: national, europäisch, international
  • Markenverletzung: Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung und Klage (z. B. bei Markenpiraterie, Parallelimporten usw.)
  • Lizenzvertrag
  • Markenlöschung
  • Grenzbeschlagnahme (Zoll)
  • Kollisionsprüfung, Markenrecherche, laufende Markenüberwachung
  • Schutz von Domains
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