Presse- und Medienrecht

Das Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation und regelt den Umgang mit Veröffentlichungen aller Art, vor allem in klassischen Medien wie Zeitungen und Zeitschriften (Printmedien), Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film und in den neuen digitalen Medien. 

 

Eine große Rolle spielen die vom Grundgesetz erfassten persönlichen Rechte, vor allem das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information, das Recht am eigenen Bild, auf Schutz der persönlichen Daten und das Urheberrecht. 

 

Unser Tätigkeitsfeld umfasst das gesamte Medienrecht im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, insbesondere

  • Presserecht
  • Internetrecht
  • Rundfunkrecht
  • Eventrecht

Wir beraten und vertreten bei der Konzeption von Medienproduktionen wie auch bei Durchsetzung, Verteidigung und Lizenzierung von Rechten in der Medienbranche, beispielsweise

  • außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung bei Persönlichkeitsverletzungen durch Wort- und Bildberichterstattung, z. B. falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Bildnisrechtsverletzungen
  • Gestaltung von Onlineshops (Website-Audit, Impressum, AGB, Widerrufsrecht, sämtliche im Fernabsatz erforderlichen Angaben und Belehrungen
  • Recht der Verwertungsgesellschaften, Rechteklärung
  • Titelschutz
  • Konzert-, Agenturverträge

 

 

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