Das Musikrecht umfasst den gesamten Bereich von Rechtsfragen, die sich mit allen Vorgängen von der Schaffung bis hin zur Verwertung von Musikwerken beschäftigen. Den
rechtlichen Kern bildet hierbei das Urheberrecht. Es werden nicht nur Musikwerke vom Musikrecht umfasst, sondern auch Künstlernamen, Musiktitel oder Titel von Veranstaltungen und Musikalben, ferner
Bild- und Tonaufnahmen von Aufführungen und Künstlern.
Das Tätigkeitsfeld umfasst das gesamte Musikrecht im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, beispielsweise
- außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung bei Urheber- und Leistungsschutzrechtsverletzungen, z. B. durch Plagiate, Bootlegs, Downloads
- Musikvertragsrecht national/international (Kontrolle, Aushandeln und Gestalten von z. B. Künstler-, Bandübernahme-, Produzenten-, Vertriebs-, Management-, Konzert-,
Sampling- und Remixverträgen)
- notarielle Prioritätsnachweise zum Schutz von Liedtexten und Kompositionen durch Notar Dr. Bernd von Nieding
- Musikverlagsrecht (z. B. Autorenexklusiv-, Co-Verlags-, Editions- Subverlags-, Administrationsverträge)
- GEMA, GVL, KSK
- Labelgründung
Unsere Mandanten sind sowohl private und gewerbliche Nutzer von Musik als auch alle beruflich in der Musikbranche Tätigen, beispielsweise
- Künstler, z. B. Sänger, Musiker, Bands, Producer
- Autoren, z. B. Komponisten, Textdichter
- Schallplattenfirmen/Labels, Tonträgervertriebe
- Freie Musikproduzenten, Auftragsproduzenten
- Musikplattformen im Internet
- Videoclipproduzenten
- Manager, Künstleragenturen
- Konzertveranstalter
- Musikverlage