Das Urheberrecht schützt die "Schöpfer" von Sprachwerken, Computerprogrammen, Musikwerken, darstellendenen Werken (z.B. Theaterstücken, Opern), bildnerischen Werken (z.B. Kunstwerken), Bauwerken, Werken der angewandten Kunst, Lichtbildwerken, Filmwerken, wissenschaftlichen und technischen Werken (z.B. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, plastische Darstellungen) in seinen geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zu seinem Werk.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst das gesamte Urheberrecht im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, insbesondere im
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten national und international bei der Durchsetzung, Verteidigung und Lizenzierung von Urheberrechten (Kontrolle, Aushandeln und Gestalten von z.B. Verlagsverträgen, Künstlerverträgen, Vertriebsverträgen), der rechtlichen Bekämpfung von Plagiaten, illegalen Downloads und Sendungen und bei der Urheberrechtswahrnehmung gegenüber Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, GVL, VG Wort). Wir beraten unsere Mandanten bei urheberrechtlichen Fragen im Internet (z. B. Beratung von Internet-Portalen, Musik-Plattformen usw.), gestalten allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Designer, Labels, Fotografen usw.