In seinem Amtseid verpflichet sich der Notar zur unabhängigen und unparteiischen sowie sachgerechten Betreuung aller Beteiligten.
Für unsere Notare ist diese Betreuung nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern gehört zu ihren persönlichen Überzeugungen und zur Berufs- und Standesauffassung. Unsere Notare erfüllen alle ihrem Notaramt zugewiesenen Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Zu den wesentlichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und gesellschaftsrechtlichen Verfügungen, Grundstückskaufverträgen und sonstigen Grundstücksübertragungsvorgängen, Ehe- und Partnerschaftsverträgen, letztwilligen Verfügungen und weiteren Rechtsvorgängen. Darüber hinaus erfüllt das Notariat weitere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.