In Deutschland unterliegen neue Bücher der Buchpreisbindung. Wer geschäfts- oder gewerbsmäßig neue Bücher verkauft, muss den vom Verlag festgesetzten Preis einhalten, darf den Preis also weder über- noch unterschreiten. Die Buchpreisbindung gilt nicht nur für Bücher, sondern auch für Musiknoten, kartografische Produkte(Landkarten), eBooks und Medienkombinationen (z.B. Buch mit CD).
Rechtsanwalt Peter Ehrlinger wurde 2015 von einer großen Zahl von Buchhändlern, nämlich von Mitgliedsbuchhandlungen der Buchgenossenschaft eBuch eG und vom eBuch-Vorstand zum Preisbindungstreunder bestellt und ist somit berechtigt, Verletzungen der Preisbindungspflicht im eigenen Namen rechtlich zu verfolgen und zu unterbinden (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 3 BuchPrG).