Buchpreisbindung

In Deutschland unterliegen neue Bücher der Buchpreisbindung. Wer geschäfts- oder gewerbsmäßig neue Bücher verkauft, muss den vom Verlag festgesetzten Preis einhalten, darf den Preis also weder über- noch unterschreiten. Die Buchpreisbindung gilt nicht nur für Bücher, sondern auch für Musiknoten, kartografische Produkte(Landkarten), eBooks und Medien­kombina­tionen (z.B. Buch mit CD).

 

Rechtsanwalt Peter Ehrlinger wurde 2015 von einer großen Zahl von Buchhändlern, nämlich von Mitgliedsbuchhandlungen der Buchgenossenschaft eBuch eG und vom eBuch-Vorstand zum Preisbindungstreunder bestellt und ist somit berechtigt, Verletzungen der Preisbindungspflicht im eigenen Namen rechtlich zu verfolgen und zu unterbinden (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 3 BuchPrG).

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